Allgemeine Geschäftsbedingungen Hundetraining und Sachkundeprüfung
Wenn in meinen AGB von Training die Rede ist beziehe ich mich auf Einzeltraining, Gruppentraining, Seminare, Kurse, Workshops, Sozialwalks und alle anderen Trainingsangebote. Der Einfachheit halber bezeichne ich alle meine Trainingsangebote im weiteren Textverlauf als Training.
Allgemeines
Eine Erfolgsgarantie des Trainings oder der Prüfung kann nicht gegeben werden, da der Erfolg maßgeblich vom Hundehalter selbst abhängig ist.
Kranke Hunde sind von Training und Sachkundeprüfungen ausgeschlossen. Es besteht in diesen Fällen weder ein Ersatzanspruch auf versäumte Stunden, noch ein Anspruch auf Minderung der Gebühr.
Läufige Hündinnen sind - außer nach Absprache - vom Training ausgeschlossen. Es besteht in diesen Fällen weder ein Ersatzanspruch auf versäumte Stunden, noch ein Anspruch auf Minderung der Gebühr.
Die Teilnehmer haben sich an meine Anweisungen zu halten. Insbesondere das Ableinen und das Zusammenführen von Hunden darf ausschließlich auf meine Anweisung erfolgen. Die Hunde sind grundsätzlich so zu führen, dass Trainer, Kurs-, Seminar- bzw. Prüfungsteilnehmer und deren Hunde, sowie dritte Personen nicht gefährdet werden.
Ich behalte mir vor, Teilnehmer oder Hunde, zum Training/zu Prüfungen nicht zuzulassen. Das Wohl des Tieres steht grundsätzlich an erster Stelle. Details zur Ablehnung werden persönlich besprochen.
Ich behalte mir vor, in dringenden Fällen, Training oder Prüfungen abzusagen. Selbstverständlich wird in diesem Fall sowohl das Training wie auch die Prüfung nachgeholt, bzw. bei Kursen mit einer im Vorfeld festgelegten Stundenzahl rückvergütet.
Die Bildrechte sämtlicher Fotos und Videos, die während des Trainings bzw. der Prüfungen gemacht werden, liegen bei der Mensch-Hund-Team-Company. Der Hundehalter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliches Bild-Material veröffentlicht werden darf, sofern er keinen Widerspruch einlegt.
Anmeldung und Bezahlung
Die Gebühr von Trainingsstunden ist sofort nach Erhalt der Unterrichtseinheit in bar gegen Quittung zu bezahlen. Für ein Einzelcoaching auf meinem Trainingsgelände in Oyten berechne ich 75,-- Euro/Stunde. Alles andere wird individuell berechnet.
Eine Absage oder Verschiebung einer gebuchten Trainingseinheit muss mindestens 48 Stunden vor dem Termin durch den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt diese nicht oder später, wird eine Trainingsstunde in Rechnung gestellt.
Um an Seminaren/Kursen/Workshops teilzunehmen bedarf es einer schriftlichen Anmeldung. Die Preise werden jeweils bei Bekanntgabe veröffentlicht. Mit der Zusendung der Rechnung kommt der Trainingsvertrag rechtsverbindlich zustande. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und per Überweisung zu entrichten. Ein Vertragswiderruf ist innerhalb von 14 Tagen möglich, jedoch nicht später als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. In diesem Fall wird der Rechnungsbetrag komplett zurückerstattet. Bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor Veranstaltungsbeginn wird der Rechnungsbetrag abzüglich 25% Stornogebühr zurückerstattet. Danach ist ein Rücktritt nicht mehr möglich, und der volle Betrag muss auch bei Nichterscheinen gezahlt werden, es sei denn, der Platz kann durch einen anderen, von mir genehmigten (!), Teilnehmer (Warteliste o. ä.) besetzt werden.
Die Gebühr für die SozialWalks und OfflineWalks wird am Treffpunkt vor Ort vor dem Walk gegen Quittung in bar bezahlt.
Bei Dauer(Abo)kursen ist der Einstieg jederzeit möglich. Der monatliche Beitrag ist zum 1. des Monats zu zahlen, entweder in bar vor Ort, oder auf das Konto der Mensch-Hund-Team-Company. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum nächsten Monatsersten. Das Training findet ganzjährig statt, außer in den Monaten Mai/Dezember/Januar/Februar. Bei wöchentlichem Rhythmus gibt es 4 Trainingseinheiten und bei 14tägigem Rhythmus 2 Trainingseinheiten pro Monat.
Bei Absagen von Trainingsstunden innerhalb eines Kurses, Workshops, Seminares oder Dauer(Abo)kurses durch den Teilnehmer, werden keine Gebühren zurückerstattet.
Die Prüfungsgebühr für die theoretische und für die praktische Prüfung des Sachkundenachweises Niedersachsen beträgt jeweils 75,-- Euro.
Die Prüfungsgebühr für die theoretische Sachkundeprüfung Bremen beträgt 75,-- Euro, die Gebühr für die praktische Sachkundeprüfung Bremen beträgt 95,-- Euro.
Die Prüfungsgebühren für die theoretischen Prüfungen sind vor der Prüfung vor Ort in bar gegen Quittung zu zahlen. Die Prüfungsgebühren für die praktischen Prüfungen sind bei Buchung der Prüfung fällig und per Überweisung nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Prüfungstermins durch den Teilnehmer muss mindestens 5 Tage vor Termin erfolgen. Erfolgt diese nicht oder nicht rechtzeitig, wird die Prüfungsgebühr trotzdem in Rechnung gestellt bzw. nicht erstattet. Muss ich meinerseits einen Prüfungstermin verschieben, da z. B. nicht die erforderlichen 2 Teilnehmer zusammen gekommen sind bzw. gebuchte Teilnehmer kurzfristig abgesagt haben, wird die Prüfungsgebühr nur zurückerstattet wenn der Kunde keine Umbuchung auf den nächst möglichen Prüfungstermin wünscht, sondern die Prüfung generell von einem anderen Prüfer abnehmen lassen möchte.
Ich behalte mir vor Training nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Gebühr wird in diesem Fall anteilig zurückerstattet.
Bei vorzeitigem Abbruch von Trainingseinheiten etc. durch den Teilnehmer werden keine Gebühren erstattet.
Haftung
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen, Trainings, Workshops, Seminaren und das Betreten des Trainingsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.
Mit der verbindlichen Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass sein Hund dem Alter entsprechend geimpft ist und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.
Es wird keine Haftung für Schäden und Verletzungen übernommen, soweit diese nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Trainers zurückzuführen sind.
Für sonstige Schäden, die von teilnehmenden Hunden verursacht werden, haftet der jeweilige Halter entsprechend §833 BGB.
Sonstiges
Es gilt die Salvatorische Klausel. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Gerichtsstand ist Oyten.