Das Ziel des Niedersächsischen Hundegesetzes:

Beißattacken durch Hunde sollen bald der Vergangenheit angehören. Außerdem soll das neue Gesetz - gültig seit dem 01.07.2011, umgesetzt zum 01.07.2013 - zu mehr Tierschutz beitragen, weil künftig alle Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen müssen.  

Vorgaben an die Hundehalter:

  • Jeder Halter muss seinen Hund mit einem Chip (Iso 11784 oder 11785) kennzeichnen lassen. 

  • Jeder Hund muss beim Zentralen Register (KSN) https://www.hunderegister-nds.de/ angemeldet werden.   

  • Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, Mindesthöhe 500.000,-- Euro für Personenschäden und 250.000,-- Euro für Sachschäden. 

  • Jeder Hundehalter, der sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund anschaffen möchte muss einen Sachkundenachweis abgelegen. Ebenso jeder, der nicht innerhalb der letzten 10 Jahre vor Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen (bei der Gemeinde angemeldeten) Hund gehalten hat.

Weitere wichtige Infos finden Sie hier: https://www.ml.niedersachsen.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutz/mit-dem-zentralen-register-und-dem-sachkundenachweis-sind-ab-01072013-alle-regelungen-des-hundegesetzes-in-kraft-93854.html

Infos zur Leinenpflicht in Niedersachsen: http://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/wald_und_forstwirtschaft/ue_wald_und_forstwirtschaft/mit-dem-hund-in-der-freien-landschaft-132036.html