Ziel der Sachkundeprüfungen:
Beißattacken durch Hunde sollen der Vergangenheit angehören. Außerdem sollen die neue Gesetze - NDS gültig seit dem 01.07.2011, umgesetzt zum 01.07.2013 | Bremen gültig seit dem 01.07.2026 - zu mehr Tierschutz beitragen, weil künftig alle Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen müssen.
Vorgaben an die Hundehalter in Niedersachsen:
Jeder Halter muss seinen Hund mit einem Chip (Iso 11784 oder 11785) kennzeichnen lassen.
Jeder Hund muss beim Zentralen Register (KSN) https://www.hunderegister-nds.de/ angemeldet werden.
Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, Mindesthöhe 500.000,-- Euro für Personenschäden und 250.000,-- Euro für Sachschäden.
Jeder Hundehalter, der sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund anschaffen möchte muss einen Sachkundenachweis abgelegen. Ebenso jeder, der nicht innerhalb der letzten 10 Jahre vor Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen (bei der Gemeinde angemeldeten) Hund gehalten hat.
Weitere wichtige Infos finden Sie hier: https://www.ml.niedersachsen.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutz/mit-dem-zentralen-register-und-dem-sachkundenachweis-sind-ab-01072013-alle-regelungen-des-hundegesetzes-in-kraft-93854.html
Infos zur Leinenpflicht in Niedersachsen: http://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/wald_und_forstwirtschaft/ue_wald_und_forstwirtschaft/mit-dem-hund-in-der-freien-landschaft-132036.html
Vorgaben an die Hundehalter in Bremen:
Jeder Halter muss seinen Hund mit einem Chip (Iso 11784 oder 11785) kennzeichnen lassen.
Jeder Hund muss im Register von Findefix oder Tasso registriert werden.
Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, Mindesthöhe 500.000,-- Euro für Personenschäden und 250.000,-- Euro für Sachschäden.
Jeder Hundehalter, der sich nach dem 1. Juli 2026 erstmals einen Hund anschaffen möchte muss einen Theoretischen Sachkundenachweis abgelegen. Ebenso jeder, der nicht innerhalb der letzten 5 Jahre vor Aufnahme der Hundehaltung nachweislich mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat.
Die Praktische Prüfung ist mit jedem Hund abzulegen. Lediglich die Hunde, die vor dem 1. Juli 2026 angeschafft wurden sind hiervon ausgenommen. Bei der praktischen Prüfung müssen die Hunde mindestens 12 Monate alt sein.
Weitere wichtige Infos finden Sie hier: https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-das-halten-von-hunden-bremhundeg-vom-24-juni-2025-286471?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d und hier: https://www.inneres.bremen.de/inneres/buerger-und-staat/hundefuehrerschein-30149